gleich, ob ein Gerät innerhalb der Gewährleistungsfrist oder nach vielen Jahren Praxiseinsatz einen Defekt aufweist – wir begleiten Sie über den gesamten Produktlebenszyklus und finden für jeden Fall gemeinsam
gilt eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2020. Bei Zuwiderhandlungen, also bei fehlenden oder defekten Rauchwarnmeldern, drohen Bußgelder bis zu 500.000 Euro. Die Aufnahme in den Bußgeldparagrafen ist
in sozialen Einrichtungen durch Brände verursacht. Die meisten entstehen demnach durch technische Defekte, Unachtsamkeit und durch Brandstiftung. Den Erhebungen des bvfa zufolge gab es im vergangenen Jahr
(1) b) DSGVO] Berechtigtes Interesse an BWA [Art. 6 (1) f) DSGVO] Reklamationsservice Sie können defekte Rauchwarnmelder im Serviceportal reklamieren. Dafür erheben wir von Ihnen Produkt- und Kontaktdaten